Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Leistungen von SysLead und Academy – ein Segment von Synqra360
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Synqra360 / Christian Vasold und Unternehmen, Organisationen oder Institutionen, die Beratungs-, Interims-, Coaching- oder Seminarleistungen im Rahmen von SysLead oder Academy in Anspruch nehmen. Abweichende Bedingungen der Auftraggeberin oder des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich vereinbart. Diese AGB gelten auch für Leistungen, die im Anschluss an eine Terminbuchung oder ein Orientierungsgespräch vereinbart werden.
2. Vertragsgegenstand und Leistungen
Gegenstand des Vertrages sind Beratungs-, Interims-, Coaching- oder Seminarleistungen, die im Angebot oder im Vertrag konkret beschrieben sind. Inhalte, Ziele und Vorgehen werden gemeinsam festgelegt und sind Bestandteil der schriftlichen Vereinbarung. Synqra360 verpflichtet sich, diese Leistungen mit Sorgfalt, Transparenz und in einer Haltung gleichwürdiger Zusammenarbeit zu erbringen.
3. Angebote, Vertragsabschluss und Schriftform
Angebote sind grundsätzlich freibleibend und gelten für einen Zeitraum von vier Wochen ab Ausstellungsdatum, sofern nicht anders vermerkt. Ein Vertrag kommt zustande, wenn ein Angebot schriftlich bestätigt oder ein individueller Vertrag von beiden Seiten unterzeichnet wird. Vertragsänderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform, auch per E-Mail oder elektronischer Signatur.
4. Vergütung, Zahlungsbedingungen und Reisekosten
Die Vergütung richtet sich nach den im Angebot vereinbarten Tagessätzen, Pauschalen oder Honoraren. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Kommt die Auftraggeberin oder der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist Synqra360 berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB sowie eine pauschale Mahngebühr in Höhe von 40 € zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten. Reisekosten, Spesen und Übernachtungen werden nach tatsächlichem Aufwand oder vereinbarter Pauschale abgerechnet.
5. Mitwirkungspflichten der Auftraggeberin / des Auftraggebers
Die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber stellt sicher, dass alle zur Durchführung der vereinbarten Leistungen notwendigen Informationen, Unterlagen und Ansprechpartner rechtzeitig und vollständig zur Verfügung stehen. Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung entstehen, können zu Mehrkosten führen und berechtigen Synqra360, Zeitpläne entsprechend anzupassen. Die Verantwortung für Entscheidungen, Umsetzungen und Wirkungen liegt bei der Organisation. Synqra360 unterstützt, begleitet und spiegelt – die Hoheit für die Umsetzung bleibt beim Auftraggeber.
6. Vertraulichkeit und Datenschutz
Alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen werden vertraulich behandelt. Synqra360 verpflichtet sich, personenbezogene Daten ausschließlich für die Erfüllung des Vertrages zu verarbeiten und dabei die Vorgaben der DSGVO einzuhalten. Auf Wunsch wird ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) geschlossen. Auch projektbezogene Informationen und Geschäftsgeheimnisse der Auftraggeberin oder des Auftraggebers werden vertraulich behandelt.
7. Haftung und Haftungsbeschränkung
Synqra360 haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit wird nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gehaftet, beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen. Die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Umsetzung und Wirkung der vereinbarten Maßnahmen.
Kann eine Partei aufgrund von höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Streiks, Krankheit, Pandemie, Ausfall kritischer Infrastruktur) ihre Leistung nicht erbringen, ist sie für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von der Leistungspflicht befreit. Bereits gezahlte Honorare für nicht erbrachte Leistungen werden anteilig erstattet.
8. Urheberrechte und Nutzungsrechte
Alle im Rahmen der Zusammenarbeit überlassenen Unterlagen, Konzepte, Methoden oder Visuals sind urheberrechtlich geschützt. Die Nutzung ist auf den vertraglich vereinbarten Zweck beschränkt. Eine Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung bedarf der schriftlichen Zustimmung von Synqra360. Die Rechte verbleiben auch bei Beendigung des Vertrages bei Synqra360, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
9. Vertragsdauer, Kündigung und Absage von Terminen
Die Vertragsdauer ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag oder Angebot. Beide Seiten können den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die jeweils andere Vertragspartei trotz schriftlicher Abmahnung gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt, sich in Zahlungsverzug befindet oder das Vertrauensverhältnis so nachhaltig gestört ist, dass eine weitere Zusammenarbeit unzumutbar ist. Kündigungen bedürfen der Schriftform.
Werden vereinbarte Termine durch die Auftraggeberin bzw. den Auftraggeber weniger als sieben Tage vor Durchführung abgesagt, ist Synqra360 berechtigt, bis zu 50 % des vereinbarten Honorars in Rechnung zu stellen. Erfolgt die Absage weniger als 48 Stunden vor Beginn, kann das volle Honorar fällig werden, sofern kein Ersatztermin vereinbart wird.
10. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz von Synqra360. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck am nächsten kommt.
